Die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (KJP) bietet mit dem Bereich Kindeswohl und Kinder- und Jugendforensik
zivil- (inkl. familienrechtliche) und jugendstrafrechtliche Gutachten an.
In familienrechtlichen Gutachten werden Fragestellungen um Kindesbelange beantwortet, wie sie bei Trennung oder Scheidung in Familien auftreten können oder wenn ein Elternteil psychisch schwer belastet/erkrankt ist. Auftraggeber sind Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und Zivilgerichte. Es können je nach Situation in Absprache mit dem Auftraggeber entscheidungs- oder interventionsorientierte Gutachten angeboten werden.
Bei den zivilrechtlichen Gutachten im Auftrag der KESB, die sich vor allem auf das Jugendalter beziehen, werden Fragestellungen zur Entwicklung, zur körperlichen und psychischen Gesundheit sowie Fragen zum Kindesschutz und geeigneten Massnahmen beantwortet.
Im Bereich des Jugendstrafrechts werden gutachterlich, neben Entwicklung, Reife und Gesundheit des Jugendlichen, Fragen zum Deliktmechanismus, zur Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, zum Rückfallrisiko und zu geeigneten Massnahmen beantwortet. Aufträge nehmen wir gerne von der kantonalen Jugendanwaltschaft entgegen.
Die Gutachten werden von Psycholog*innen und/oder Ärzt*innen erstellt, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und klinischer Erfahrung der Kinder- und Jugendpsychiatrie arbeiten, forensisch geschult sind und durch einen unabhängigen Experten supervidiert werden.
Die Auftragserteilung wird mit der Gutachtensstelle vorbesprochen, insbesondere die Form des Gutachtens, die Fragestellungen, die Fristen und die Kosten. Die Frist für die Erstellung eines Gutachtens ist abhängig von der Komplexität, der Dringlichkeit, der Fragestellungen, aber auch von der
Kooperation der Exploranden.
Eine entscheidungsorientierte Begutachtung dauert in der Regel drei bis vier Monate.
Bei einer interventionsorientierten Begutachtung hängt die Dauer vom vereinbarten Interventionsteil ab, sollte aber in keinem Fall sechs Monate überschreiten.
Die Begutachtung beinhaltet eine Zusammenfassung der Akten und mehrere Stunden klinischer und/oder testpsychologischer Untersuchungen der Exploranden (Kind, Jugendliche, Eltern). Von involvierten Fachpersonen (Beistandsperson, Lehrperson, ambulante Familienbegleitung, Bezugsperson Heim, …) werden Fremdangaben erhoben.
Alle Arbeitsschritte werden in der Folge schriftlich zusammengeführt und daraus die Beurteilung und die Beantwortung der Fragen des Gutachtens abgeleitet.
Kinder- und Jugendliche im Alter von null bis 18 Jahre.
Dr. med. Katrin Klein
Chefärztin