Das Jahr 2018

Dr. rer. pol. Heinz Hänni, Verwaltungsratspräsident

Dr. rer. pol. Heinz Hänni, Verwaltungsratspräsident der UPD
Dr. rer. pol. Heinz Hänni, Verwaltungsratspräsident der UPD

Die UPD ist eines von fünf psychiatrischen Universitätsspitälern in der Schweiz und ein führender Leistungserbringer in der Grund- und Spezialversorgung. Der Verwaltungsrat freut sich mit der Geschäftsleitung über die hohe Qualität der psychiatrischen Behandlungen in den drei Universitätskliniken und im Zentrum Psychiatrische Rehabilitation sowie über die national und international anerkannte universitäre und nicht-universitäre Lehre und Forschung. 

Der Verwaltungsrat ist stolz auf die neuen, innovativen Angebote der UPD. Er freut sich zudem, dass diese Leistungen wirtschaftlich erbracht werden und die UPD auch ihr zweites Jahr als selbstständige, gemeinnützige Aktiengesellschaft erfolgreich abschliessen konnte.

Der Verwaltungsrat ist das strategische Organ der UPD AG. Ein strategisches Thema ist: Die Berner Universitätsspitäler Inselspital und UPD streben mittelfristig eine weitgehende Integration der akut-somatischen und akut-psychiatrischen Medizin auf dem Inselareal an. Dies betrifft insbesondere die psychiatrische Akutmedizin, die zunehmend Ansprüche an eine interdisziplinäre Abklärung und Behandlung aller Altersgruppen stellt. Die fachliche und räumliche Integration der Psychiatrie auf dem Campus des Inselspitals wird die medizinische Grund- und Spezialversorgung im Zentrumsspital spürbar verbessern. Die universitäre Berner Medizin wird schweizweit einzigartig die klinische Versorgung in allen medizinischen Fächern an einem Standort vereinen. Davon profitieren Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen sowie Zuweisende, aber auch Verbesserungen im Studentenunterricht sowie in der Nutzung von Forschungseinrichtungen sind zu erwarten. Der Medizinalstandort Bern kann dadurch nachhaltig gestärkt werden.

Komplexe Behandlungen von chronisch-kranken Patientinnen und Patienten sowie Rehabilitation und Pädagogik werden die UPD weiterhin in geeigneten dezentralen und gemeindenahen Einrichtungen anbieten. Es muss betont werden, dass die Verschiebung der akut-psychiatrischen Medizin auf das Inselareal keine Ausweitung der Angebote und des Raumbedarfs der UPD bedeutet. Auch die Erneuerung der baulichen und technischen Infrastruktur am Standort Bolligenstrasse wird den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung in den nächsten Jahren fordern.

Sorgen bereiten dem UPD Verwaltungsrat – wie auch vielen anderen Leitungsorganen schweizerischer Spitäler – der Stand und die Entwicklung in der Abgeltung der stationären und ambulanten Leistungen. Mit der Einführung von TARPSY im stationären Bereich auf den 1. Januar 2018 stellen wir einen anhaltenden Druck auf die Entschädigung fest. Die ambulanten Tarife nach TARMED sind seit Jahren nicht kostendeckend. Die kantonale und schweizweite Strategie zur Versorgung psychisch Erkrankter «ambulant vor stationär» wird dadurch durchkreuzt. Im letzten Jahr ist der Begriff EFAS (Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen) ins Rampenlicht gerückt.

EFAS ist gut, löst aber das Problem der Unterfinanzierung der ambulanten und tagesklinischen Leistungen nicht.

Ambulante und stationäre Angebote haben beide ihre Berechtigung, wobei manche Leistungen wirksamer und effizienter entweder ambulant, tagesklinisch oder stationär erbracht werden können. Wie viele medizinische Fachkreise, Patientenorganisationen und die Politik befürwortet auch die UPD die Forderung zur Versorgung psychisch Erkrankter im Modell «ambulant vor stationär». Die aktuelle Finanzierung stützt dies aber nicht. Daher ist der Idee, dass gleiche Leistungen auch gleich finanziert werden sollen, grundsätzlich zuzustimmen. «Einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich (EFAS)» löst das aktuelle Hauptproblem – die Unterfinanzierung der ambulanten und tagesklinischen Leistungen – jedoch nicht. Denn damit wird die Höhe des Taxpunktwerts keineswegs auf ein kostendeckendes Mass korrigiert. Anders gesagt: Aus den ambulanten psychiatrischen Leistungen ergeben sich nicht genügend Taxpunkte, um kostendeckende Erträge zu erzielen. Der Gesetzesvorschlag ändert auch nichts daran, dass psychiatrische tagesklinische Leistungen nicht sinnvoll mit TARMED abbildbar sind. Aber: EFAS ist eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarung von Tarifen für tagesklinische oder andere intermediäre Leistungen in der Psychiatrie. Die dadurch mögliche Vermeidung von Partikularinteressen seitens Versicherern und Kantonen würde Fehlanreize beseitigen, was die Behandlungsqualität erhöht. Dies ist auch eine unabdingbare Voraussetzung für neue übergreifende Modelle der integrierten Versorgung.

Im Namen des Verwaltungsrates danke ich dem Vorsitzenden und der Geschäftsleitung sowie allen Mitarbeitenden der UPD für ihren Einsatz im Geschäftsjahr 2018.

Heinz Hänni
Verwaltungsratspräsident der UPD AG

Finanzierung heute

  • stationäre psychiatrische Leistungen in Listenspitälern: Tarife werden durch Versicherer und Leistungserbringer vereinbart. Die Bezahlung erfolgt typischerweise im Verhältnis 55 % durch den Kanton und 45 % durch die Versicherer, d.h. durch die Prämienzahler.
  • ambulante psychiatrische Leistungen nach TARMED werden zu 100 % durch die Versicherer, d.h. durch die Prämienzahler bezahlt.
  • Behandlungen in psychiatrischen Tageskliniken gelten VKL [1] ebenfalls als ambulant.
  • In vielen Kantonen wurde erkannt, dass die ambulanten Erträge aus TARMED bei weitem nicht kostendeckend sind. Um die ambulante und tagesklinische Versorgung aber sicherzustellen, leisten viele Kantone zusätzliche Beiträge.

[1] Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung, Art.5

Idee EFAS

Versicherer und die Kantone finanzieren die Leistungen im ambulanten und im stationären Bereich einheitlich. Die Kantone sollen einen Beitrag von mindestens 25.5 % an die Kosten leisten, die den Versicherern nach Abzug der Kostenbeteiligung der Versicherten verbleiben.

Verwaltungsrat der UPD
Verwaltungsrat der UPD

v.l.n.r.: Dr. Kaspar Aebi, Dr. Sibylle Schürch, Dr. Heinz Hänni, Dr. Monika Reber Feissli, Prof. Dr. Christian Leumann, Jino Omar, Prof. Dr. Matthias Gugger

Dr. rer. pol. Heinz Hänni (VR-Präsident)
VR-Präsident Domicil Holding
Präsident Spitalversorgungskommission

Dr. med. Kaspar Aebi
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Allgemeinmedizin
Vorstand Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP)

Dr. med. Monika Reber Feissli
Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, Hausärztin Präsidentin Verband Berner Haus- und Kinderärztinnen

Prof. Dr. med. Matthias Gugger
Direktor Lehre & Forschung Inselgruppe
und Mitglied der Konzernleitung

Prof. Dr. phil. Nat. Christian Leumann
Rektor Universität Bern

Jino Omar
Geschäftsleiterin Hirslanden International

Dr. iur. Sibylle Schürch
Mitglied des Universitätsrates Universität Basel