Die Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der UPD ist den modernen Grundsätzen einer respektvollen, menschlichen und patientenorientierten Psychiatrie verpflichtet, die sich an den neuesten Erkenntnissen des Faches orientiert. Die stationäre ärztliche Betreuung erfolgt in der Regel durch ein Team aus Psychologinnen, Assistenz- und Oberärztin oder -arzt unter chefärztlicher Supervision.
Für die pflegerische / pädagogische Betreuung wird eine Bezugspflege zugeordnet. Der Behandlungsplan wird individuell vereinbart. Er umfasst die Aktivitäten eines multiprofessionellen Teams, von den nötigen medizinischen Behandlungen über Psychotherapiegespräche, Bewegungs- und Musiktherapien, Logopädie und Ergotherapie bis hin zu sozialen und Freizeitaktivitäten. Die Behandlung wird in regelmässigen Visiten sowie in Therapie- und Angehörigengesprächen laufend überprüft und in Absprache mit Patientin, Patient und den Eltern angepasst.
Angehörige und Besucher sind bei uns herzlich willkommen. Besuche sind jederzeit nach vorgängiger Anmeldung direkt auf der Station möglich.
Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten sind im Gesundheitsgesetz vom 2. Dezember 1984 (GesG, BSG Nr. 811.01) und in der Patientenrechtsverordnung vom 23. Oktober 2002 (PatV, BSG Nr. 811.011) geregelt. Auf die wichtigsten Punkte dieses Gesetzes weisen wir Sie gerne hin.
Haben Sie spezielle Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihre Bezugsperson.
Die Behandlungsdokumentation ist von den UPD solange aufzubewahren, als sie für die Gesundheit der Patientin oder des Patienten von Interesse ist, mindestens aber während zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung. Die Behandlungsdokumentation von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren ist mindestens zwanzig Jahre aufzubewahren. Der Patientin oder dem Patienten ist auf Verlangen Einsicht in alle sie betreffenden Behandlungsunterlagen zu gewähren. Die Patientin oder der Patient kann die Herausgabe der Behandlungsunterlagen verlangen. Einsicht und Herausgabe richten sich nach den Vorgaben des Gesundheitsgesetzes Kanton Bern.
Der Kanton Bern verfügt über eine unabhängige Ombudsstelle für das Spitalwesen:
Ombudsstelle für das Spitalwesen des Kantons Bern
Das Wohl und der Schutz aller Menschen in den UPD, der Behandelten, Betreuten und der Mitarbeitenden, sind uns wichtig und stehen im Vordergrund.
Hausordnung
Bitte beachten Sie, dass jede Station und jedes tagesstationäre und ambulante Angebot über eine eigene Stationsordnung verfügt.