Notfälle
Bei Notfällen und akuten Gefährdungssituationen, steht das Notfallzentrum NZKJP allen Hilfesuchenden im Alter von 0-17 Jahren sowie Zuweisenden zur Verfügung. Das Notfallzentrum ist an 7 Tagen und 24 Std. besetzt.
Zugang zum Angebot der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Anmeldungen von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0-17 Jahren und deren Angehörigen können telefonisch oder schriftlich direkt an das regional zuständige Ambulatorium (Bern, Burgdorf, Spiez, Biel/Bienne) erfolgen. Telefonisch stehen Ihnen die Sekretariate der Ambulatorien werktags zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung. Einer Aufnahme in ein Behandlungsprogramm der KJP geht in der Regel ein ambulantes Triagegespräch voraus. Dieses findet stets in Bern (Regionen Bern-Mittelland, Berner Oberland und Emmental-Oberaargau) oder Biel (Region Biel/Bienne-Seeland) statt.
Die Aufnahme zu einer teilstationären oder stationären Behandlung erfolgt ebenfalls über ein Triagegespräch.
Detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Angeboten der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie finden Sie hier.
Jedem Eintritt geht ein ambulantes Triagegespräch voraus
Haben Sie sich an eines unserer Ambulatorien gewandt oder liegt die Zuweisung durch einen Arzt vor, erfolgt eine Einladung an die Sorgeberechtigten und ihr Kind zu einem ersten Gespräch innerhalb von 14 Tagen. Jugendliche haben die Möglichkeit, diesen Termin auch alleine wahrzunehmen.
Das erste Gespräch wird durch einen Arzt oder Psychologen durchgeführt und dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Abklärung, ob eine ambulante Behandlung, ein teilstationärer Aufenthalt oder ein stationärer Aufenthalt sinnvoll erscheint und unser Angebot eine Unterstützung zur Lösung der bestehenden Problemstellung darstellt. Ist ein erstes Gespräch für die Zuweisung zu einem unserer Angebote noch nicht ausreichend, können durch den zuständigen Therapeuten weitere Gespräche vereinbart werden. Das Ziel ist, dem Patienten und den Angehörigen die erforderliche weiterführende Behandlung im ambulanten, teilstationären oder stationären Setting oder in einem unserer Spezialangebote eindeutig empfehlen zu können.
Stimmen der Patient bzw. die Angehörigen der Empfehlung zu, erfolgt anschliessend die Aufnahme ins entsprechende Behandlungsprogramm. Unsere Sekretariate führen Sie hierbei durch den administrativen Aufnahmeprozess.
Als Universitätsspital mit kantonaler Bewilligung und Leistungsvereinbarung werden unsere Behandlungskosten gemäss KVG von den Krankenkassen oder ggf. Invalidenversicherungen (IV) übernommen. Hier sind allenfalls Selbst- oder Franchisekosten durch den Patienten zu tragen. Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen, die bei uns hospitalisiert werden, müssen eine Kostengutsprache vorweisen. Für sie gelten andere Tarife. Unsere Sekretariate unterstützen Sie hier bei der Abwicklung. Ambulante Behandlungskosten werden ebenfalls durch die Krankenkasse übernommen.